Atlaspfahl

Atlaspfähle sind Vollverdrängungsbohrpfähle mit schraubenförmigem Pfahlschaft. Sie werden geräuscharm und erschütterungsfrei hergestellt, erreichen hohe Tragfähigkeiten und eignen sich besonders für anspruchsvolle Gründungen im innerstädtischen Bereich.

Atlaspfahl
nach DIN EN 12 699.

Atlaspfähle sind Vollverdrängungsbohrpfähle und gehören zur Gruppe der Schraubpfähle. Sie werden erschütterungsfrei und geräuscharm hergestellt und eignen sich besonders für innerstädtische Bauvorhaben sowie den Einsatz in unmittelbarer Nähe zu empfindlichen Bauwerken. 

Durch die vollständige Bodenverdrängung fällt kein Bohrgut an. Dadurch können Transport- und Entsorgungsaufwände reduziert werden. Zudem eignet sich das Verfahren für den Einsatz in kontaminierten Böden. 

Charakteristisch für den Atlaspfahl ist sein schraubenähnlicher Pfahlschaft mit hoher Mantelreibung. Dadurch erreicht das Pfahlsystem hohe Tragfähigkeiten bei gleichzeitig effizientem Materialeinsatz und eignet sich für unterschiedlichste Bauvorhaben.

Typische Anwendungsbereiche sind:

  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Bürogebäude
  • Hotels
  • Logistikzentren
  • Industriegebäude
  • Nachgründungen im Bestand
  • Bauvorhaben mit hohen Anforderungen an Erschütterungsschutz und Lärmschutz

Technische Broschüre
Vollverdrängungsbohrpfähle

Vorteile / Merkmale

Atlaspfähle können durch unterschiedliche Ausführungsvarianten an verschiedene Baugrund- und Projektanforderungen angepasst werden. Die Auswahl des Pfahlsystems erfolgt unter Berücksichtigung der geologischen, technischen und statischen Randbedingungen.

  • Herstellung: Geräuscharme Ausführung mit geringen Erschütterungen möglich.
  • Tragfähigkeit: Je nach Ausführungsvariante sind charakteristische Pfahlwiderstände bis 4.000 kN möglich.
  • Ausführung: Hohe Mantelreibung infolge der vollständigen Bodenverdrängung.
  • Einsatzbedingungen: Geeignet für den Einsatz in kontaminierten Böden, da kein Bodenaushub gefördert wird. Herstellung auch bei begrenzter Arbeitshöhe und beengten Platzverhältnissen möglich.
  • Ausführung: Lot- und Schrägpfahl bis zu einer Neigung von 4:1. 
  • Energiepfähle: Ausführung mit geothermischer Nutzung möglich

Grundlagen

Die Bemessung und die Herstellung der Schraubpfähle erfolgen nach Eurocode 7 sowie DIN EN 12 699 und nach den Empfehlungen des Arbeitskreises „Pfähle“ (EA-Pfähle). Der Durchmesser kann zwischen 38/45 cm und 51/61 cm (innen/ außen) liegen. Pfahllängen bis 30 m sind möglich. 

Ein Stahlrohr, an dem unten ein austauschbarer Schneidkopf befestigt ist, wird drehend in den Boden gedrückt. Durch den Schneidkopf wird der Boden seitlich verdrängt bzw. verdichtet. Der Schneidkopf ist mit einer verlorenen Fußspitze wasserdicht verschlossen. 

Schneidkopf und Rohr werden mittels Drehantrieb und gleichzeitigem Anpressdruck erschütterungsfrei in den Boden geschraubt. Das aufgebrachte Drehmoment wird beim Eindrehen gemessen und mit den Baugrundaufschlüssen, z. B. Bohrprofilen oder Sondierdiagrammen, verglichen. Nach Erreichen der erforderlichen Pfahleinbindung wird der Eindrehvorgang beendet und der Bewehrungskorb eingesetzt. Das Rohr und der Vorratsbehälter werden mit Beton gefüllt. 

Rohr und Schneidkopf werden rückwärts wieder herausgedreht. Dabei löst sich die Fußspitze und der Schneidkopf formt den gewindeartigen Pfahl. Die Betonsäule in Rohr und Behälter füllt mit ihrem großen statischen Überdruck den freigegebenen Hohlraum sofort mit Beton aus. So entsteht im Boden rund um den Pfahlschaft ein wendelförmiger, circa 5 cm starker Betonwulst. Die Fußspitze verbleibt als Pfahlfuß im Baugrund. Atlaspfähle können lotrecht oder bis zu einer Neigung von 4:1 hergestellt werden.

60-Grad-Fußspitze 

Durch die volle Bodenverdrängung sind die Pfahlsysteme auch an kontaminierten Standorten gut geeignet. Zur Vermeidung von Schadstoffverschleppungen bei der Pfahlherstellung wird beim Durchbohren der kontaminierten Schicht eine 60-Grad-Fußspitze verwendet.  

Dichtungsplombe

Bei Pfahlgründungen, die durch kontaminierte Bodenschichten führen, muss sichergestellt werden, dass weder während noch nach der Herstellung Schadstoffe aus dem belasteten Bereich in andere Bodenschichten oder ins Grundwasser gelangen. Dies kann durch den Einbau spezieller Dichtungskörper im Bereich der kontaminierten Schicht erfolgen, durch die anschließend die Pfähle hergestellt werden. Alternativ kommen Pfahlsysteme zum Einsatz, bei denen während der Herstellung kein Ringraum zwischen Pfahlkörper und Boden entsteht. 

Qualitätssicherung

Die Herstellung von Atlaspfählen erfordert eine präzise Planung und die kontinuierliche Überwachung aller Herstellparameter. Neben der Erfahrung des Baustellenteams spielt die fachgerechte Steuerung der Spezialgeräte eine entscheidende Rolle, um die geforderten Pfahlwiderstände und eine hohe Ausführungsqualität zu erreichen. Maßgeblich sind dabei die geltenden europäischen und nationalen Normen sowie die anerkannten Empfehlungen des Spezialtiefbaus. Die Eigenüberwachung und die lückenlose Dokumentation der Bauausführung sind fester Bestandteil des Herstellungsprozesses. 

Zu einer hohen Ausführungsqualität tragen insbesondere folgende Maßnahmen bei:

  • Projektbezogene Verfahrensanweisungen und abgestimmte Herstellkonzepte. 
  • Ausführung nach DIN EN 12699, Eurocode 7 sowie den Empfehlungen des Arbeitskreises Pfähle (EA-Pfähle).
  • Qualitätssicherung über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001.
  • Statische und dynamische Pfahlprobebelastungen zur Überprüfung der Tragfähigkeit. 
  • Integritätsprüfungen zur Kontrolle von Pfahlqualität und Geometrie.